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Categories: IG NewsPublished On: Oktober 17th, 2020

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fichtelgebirge

Alles ist Fahrbar, dies ist ein Satz, den schon so einige MTB-Fahrer selbst gesagt oder gehört haben. Ein Weg, Pfad ist zum Mountainbiken dann geeignet wenn der MTB-Fahrer diesen Weg/Pfad befahren kann.

Der MTB-Fahrer sollte diesen Weg/Pfad nicht beschädigen und darf andere Weg/Pfad Benutzer oder sich oder andere dabei nicht gefährden.
Das befahren des Weges/Pfades ist aber sehr Individuell und hängt vom eigenen Können des MTB-Fahrer ab. Dabei sollten das auch eventuelle Begleiter wissen und dies selbst abschätzen können. Die Faktoren wie das Wetter, die Tages- und Jahreszeit, Trockenheit oder nasses Gelände/Gebiet usw. spielen eine wichtige Rolle für sich einen geeigneten fahrbaren Weg/Pfad zu definieren.

Da ist definitiv, die Eigenverantwortliche Entscheidung, dass beste Stichwort um geeignete Wege/Pfade befahren zu können.
Aber was ist jetzt mit “geeigneter Weg” im Sinne des Art. 30, Abs. 2 des BayNatSchG den eigentlich gemeint? Hier gibt es immer wieder sehr viel Potenzial für große Gefühl, Spannungs- und Konfliktfelder. Leider bringt die ein oder andere öffentliche Stelle die Interpretation für den geeigneten Weg auch schon mal etwas durcheinander.

Gesetzlich gibt es da schon bereits einige Rechtlich geltende Ansätze und genau die kommen im Allgemeinen dem MTB-Fahrer zugute.
Dafür steht die DIMB – Deutsche Initiative Mountainbike e.V. Er setzt sich auch mit solchen Rechtsangelegenheiten auseinander und Unterstützt aktive Mountainbiker und deren Belange bei Projekten für die Allgemeinheit.
Hier ein geeigneter Weg der als Wanderweg im schönen Fichtelgebirge definiert ist 😉 😉

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